Sitzung der Gemeindevertretung am 26. März 2024

Am 26. März tagte die Gemeindevertretung in Dibberns Gasthof.
Im Rahmen der Sitzung berichtete Bürgermeister Helge Kohrt über verschiedene Themen:

  • Der Wochenmarkt findet ab dem 4. April wieder jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat statt.
  • Das Ortsentwicklungskonzept wird voraussichtlich in der nächsten GV-Sitzung beraten, so dass von der Steuerungsgruppe vorgeschlagenen Schlüsselprojekte ggf. auf den Weg gebracht werden.
  • Der Abriß der Gebäude in der Gettorfer Straße 1 wird vorausscichtlich im kommenden Winter erfolgen.
  • Zum Breitbandausbau: Laut Breitbandzweckverband sollen die Anschlüsse bis Ende des 2. Quartals 2024 online gehen.
    Die Tiefbau für die restlichen Gemeindegebiete kann erst dann starten, wenn der 1. Teil abgeschlossen und abgenommen ist. Voraussichtlich wird in 2024 diesbezüglich nicht mehr viel passieren.
  • Der Borhorster Weg wird wegen Verkehrssicherungsmaßnahmen vom 27.03. – 05.04. halbseitig gesperrt.

Die Ausschussvorsitzenden berichteten aus ihren letzten Sitzungen:

Sozialausschuss: Hier ging es insbesondere um Vorgespräche zu den Aufgaben einer „Dorfhelferin“ bzw. eines „Dorfhelfers“, Fahrdienste zu Veranstaltungen, die Erinnerungskultur 150 Jahre Osdorf in 2026. In der ON soll zu den Themen ein Aufruf erfolgen.

Bauausschuss: Hier wurde zur Einrichtung eines Halteverbots vor dem Schlachtergeschäft Siemsen berichtet, welches erforderlich ist, damit die Busse in den ZOB-Bereich einfahren können. Des weiteren wurde deutlich gemacht, dass Behinderungen durch die Baustellenabsperrung Waldenburger Straße unvermeidlich sind. Im Bürgerpark soll eine Trockentoilette aufgebaut und betrieben werden. Der Parkraum vor den KITAs soll durch entsprechende Schilder neu ausgewiesen werden. Die Querung Noerer Straße soll wieder implementiert werden. Zudem wird auf Antrag nach geeigneten Hundeauslaufflächen gesucht.

Finanzausschuss: Im Finanzausschuss wurden Sanierungs- und Neuanschaffungen beschlossen. Eswurde berichtet, dass der Liquiditätsbestand des Friedhofs sich äußerst günstig entwickelt hat.

Klima- und Umwelt AK: Aus dem Arbeitskreis Klima- und Umwelt, d.h., dem noch nicht offiziell eingesetzten Klima- und Umweltausschuss wurde berichtet, dass die Machbarkeitsstudie zum Wärmenetz für das Osdorfer Kerngebiet nahezu fertig ist. Es sind noch einige Unterlagen von der Gemeinde und dem Amt Dänischer Wohld zusammenzustellen bevor ein BEW-Förderantrag gestellt werden kann.
Für die zukünftige Wärmeversorgung der Außenbereiche wurde von der WgO die Idee einer gemeindeeigenen Stromversorgung durch Windenergieanlagen und Photovoltaik und ggf. mit Biogas betriebene Stromerzeugungs-Aggregate (bei Ausfall von Wind und Sonne) ins Spiel gebracht. Über sogenannte „Kunden-Stromanlagen“ (E-Kleinanlagen) könnten mit günstiger, regenerativ erzeugter elektrischer Energie betriebene Heizanlagen in den einzelnen Häusern der Außenbezirke genutzt werden. Günstig deshalb, weil Netzentgelte, die einen großen Anteil des Netzstroms ausmachen, für diese „E-Kleinanlagen“ entfallen. Stromleitungen sind darüber hinaus preiswerter in der Verlegung und im Betrieb verlustfreier als Wasserrohre für den Heizungswassertransport. Zudem könnten die Leitungen gleich so ausgelegt werden, dass sie den Ansprüchen heutiger und zukünftiger Leistungsanforderungen (Wärmepumpen, E-Autos) genügen. Bestehende Stromleitungen werden diese Anforderungen gerade in Ballungsräumen mittel und langfristig nicht erfüllen. Allerdings wurde auch auf die mit dem Aufbau solcher Kleinanlagen verbundene Rechtsunsicherheit hingewiesen. Ohne eine rechtliche Vorab-Prüfung ist ein Aufbau solcher E-Kleinanlagen zwar möglich, aber durchaus risikobehaftet, da man sich rechtlich in einer Grauzone bewegt. Hierzu wurde angeregt, mit Landes- und Bundespolitikern (m/w/d) in Diskussion zu treten.
Hinsichtlich des Aufbringens von Leuchtstreifen auf die Fahrbahn hat der LBV deutlich gemacht, dass man zunächst auf eine beständige, trockene Witterung wartet.
Hinsichtlich der Photovolatik auf Freiflächen ist neben einer Potentialanalyse eine Festlegung auf geeignete Kriterien für eine Auswahl und Genehmigung solcher Flächen erforderlich. Hierzu ist man mit den Planern in Beratungsgesprächen.

Schulverband: Der Schulverbandsvorsteher berichtete, dassdie Fördergelder für die Schulhofgestaltung eingegangen sind. Bezüglich des Busfahrplans gibt es Veränderungen, die sich auch auf die Aufsicht durch die Lehrkräfte auswirken.

Zu weiteren Tagesordnungspunkten gab es folgende Hinweise und Entscheidungen:

Ferienbetreuung
Im jahr 2024 wird keine Ferienbetreuung stattfinden, da die Anmeldequantität nicht ausreichend ist. Für das Jahr 2025 soll die Werbeaktion wesentlich früher – im Herbst 2024 – anlaufen. Gesetzliche Regelungen werden voraussichtlich eine Fereienbetreuung für die 1. Klasse ab 2025 und für die 2. Klasse ab 2026 vorschreiben. Die Gemeinde Osdorf wird Träger der Ferienbetreuung für das Jahr 2025.

Energetische Sanierung der Liegenschaften der Gemeinde Osdorf
Im Rahmen eines festgelegten Budgets von 60.000 € an Haushaltsmitteln werden unter Nutzung möglicher Förderungen der BAFA und es Kreises Sanierungsmaßnahmen zunächst im Ärztehaus, der Waledenburger Straße 1b und der KITA Pusteblume erfolgen. Hierzu wird ein Energieeffizienzberater beauftragt werden, der für die Liegenschaften jeweils einen Sanierungsfahrplan erstellen soll.
Unter Einbeziehung der EcoWert360° GmbH, der Klimaschutzagentur und der Verwaltung sollen diese Maßnahmen organisiert, beauftragt und umgesetzt werden. Insbesondere geht es um den Austausch einiger Fenster in der Pusteblume, den Austausch von Heizungspumpen in Ärztehaus, Waldenburger Straße 1b und KITA Pusteblume, sowie den Aufbau von PV (mit Speichern) auf den Rappelkisten-KITAs.

Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Osdorf
Die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Osdorf wurde mit einigen Änderungen, die den eigenständigen monetären Entscheidungsspielraum der Ausschüsse, sowie den beschlossenen Klima- und Umweltaussuss betreffen verabschiedet.
Die Hauptsatzung muss nun noch von der Kreisaufsichtsbehörde (KAB) genehmigt werden.

Im nichtöffentlichen Teil der GV-Sitzung wurde insbesondere der Vertrag für ein Teilgrundstück der Liegenschaft Gettorfer Straße 1 diskutiert.

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