Entscheidung zum Thema Gettorfer Straße 1 – Ansiedelung eines Discounters

In der nichtöffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung (GV) am 03.07.2023 wurde entschieden, mit wem für den Erwerb eines Teils des kürzlich von der Gemeinde erworbenen Grundstücks Gettorfer Straße 1 mit dem Ziel der Ansiedelung eines Nahversorgers Verhandlungen aufgenommen werden sollen. Bürgermeister Helge Kohrt erhielt von der GV die Vollmacht und den Auftrag, mit der RATISBONA Projektentwicklung KG Vertragsverhandlungen über etwa die Hälfte der im Gemeindebesitz befindlichen Fläche von 8722 qm mit dem Ziel anzutreten, dort einen Lebensmittelmarkt anzusiedeln.

Die WgO Fraktion stimmt gegen die Entscheidung, der RATISBONA ggf. ein Teilgrundstück zum jetzigen Zeitpunkt zu verkaufen.
Obwohl der Investor auf alle in der Ausschreibung genannten Forderungen der GV bezüglich der Ansiedelung eines Nahversorgers bzw. Discounters für mindestens 15 Jahre einging, stimmte die WgO Fraktion als einzige der drei Fraktionen geschlossen gegen eine Veräußerung der Teilfläche des Areals an einen Investor zum jetzigen Zeitpunkt. In einer zuvor anregend und sachlich verlaufenden Diskussion wurde von den Fraktionsmitgliedern der WgO deutlich gemacht, warum man sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu einer positiven Entscheidung entschließen kann, obwohl auch die WgO die Notwendigkeit eines Nahversorgers im Ort sieht.

Den zweiten Schritt nicht vor dem ersten machen.
Im Wesentlichen wurde von der WgO angeführt, dass die in 2022 von der GV beschlossene und erst jetzt vom Amt Dänischer Wohld ausgeschriebene Aufstellung eines Ortsentwicklungskonzeptes für Osdorf, welches insbesondere auch das Thema „Nahversorger in Osdorf“ betrachten sollte, noch zu berücksichtigen wäre, bevor man sich für einen Nahversorger-Investor entscheidet. Diese Begründung war bereits Bestandteil eines Antrages der WgO auf der GV im März 2023, der von der GV ohne die Stimmen der WgO Fraktion abgelehnt wurde. Mit einer jetzigen Entscheidung für einen Investor – der natürlich Druck macht, weil er so schnell wie möglich bauen möchte – macht die Gemeinde aus Sicht der WgO den zweiten Schritt vor dem ersten.

Ortskernbelebung erfolgt so nicht – Verkehrssicherheit muss gewährleistet sein.
Das noch zu erstellende Ortsentwicklungskonzept hätte durchaus auch zu dem Schluss kommen können, dass ein Discounter an der Gettorfer Straße für viele, insbesondere ältere Bürger nicht oder nur schwer erreichbar ist und ein Nahversorger im Ortskern sinnvoller wäre, um den Ortskern mehr zu beleben.
Jedenfalls ist noch nicht geklärt, wie ein Nahversorger auf dem Grundstück Gettorfer Straße zu Fuß oder per Fahrrad sicher zu erreichen wäre. Eine Veränderung der Verkehrsführung oder der Straßenquerung per Zebrastreifen / Ampel obliegt dem Kreis, d.h., die Gemeinde Osdorf ist hier nur Antragsteller, und kann nur hoffen, dass man sich im Kreis nicht so uneinsichtig zeigt wie bei der Beantragung, das Ortseingangsschild um 250 Meter in Richtung Gettorf zu versetzen.

Bestehende Osdorfer Betriebe dürfen nicht geschwächt werden.
Dass RATISBONA mit einem Verträglichkeitsgutachten einverstanden ist begrüßt die WgO, wenngleich dieses Gutachten von RATISBONA selbst beauftragt und bezahlt wird. In dem Gutachten wird zu analysieren sein, ob örtliche Betriebe – ggf. sind auch die am Ortsausgang von Gettorf Richtung Osdorf zu berücksichtigen, durch eine Ansiedlung eines Nahversorgers im Discountstil negativ beeinträchtigt werden. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Verträglichkeitsgutachtens wird die GV über den Kaufvertrag beschließen.

Gewerbesteuereinnahmen sind für Osdorf sehr bedeutend.
Sinnvoll wäre es aus Sicht der WgO gewesen, das Gelände für möglichst viele Gewerbebetriebe zu verwenden. Dafür stehen nun noch ungefähr 4.000 qm Restfläche zur Verfügung. Die Gemeinde benötigt dringend mehr Einnahmen über die Gewerbesteuer um allein die Pflichtaufgaben der Gemeinde und auch die Altlastenbeseitigung auf dem Grundstück Gettorfer Straße (Abriß / Asbest / partieller Bodenaustausch) finanzieren zu können. Ein Discounter an der Gettorfer Straße wird diese Steuereinnahmen voraussichtlich in den ersten Jahren nicht erwirtschaften bzw. nicht an die Gemeinde abführen können.

Die WgO bleibt engagiert.
Die Entscheidung der Gemeindevertretung ist zu Gunsten von RATISBONA gefallen, da die anderen Fraktionen meinten, dass die jetzige Chance einen Nahversorger anzusiedeln nicht vertan werden sollte – eine solche Chance kommt ggf. nicht wieder. Die WgO akzeptiert diese demokratische Entscheidung und wird den weiteren Prozess aufmerksam begleiten und weiterhin zum Wohle der Osdorfer Bürgerinnen und Bürger zu lenken und unterstützen versuchen.

Weitere Informationen zu der o. a. GV und weiteren, wichtigen Angelegenheiten in und um Osdorf finden Sie auf der Seite des Amtes Dänischer Wohld über folgenden Link. Aktuelles aus Osdorf – vom Amt Dänischer Wohld.

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